- Bezug
- Be·zu̲g1 der; 1 der Stoff, mit dem man ein Möbelstück bezieht1 (1) ≈ Überzug|| -K: Lederbezug, Stoffbezug2 ein Tuch oder Laken, mit dem man ein Kissen, eine Decke oder eine Matratze bezieht1 (2)|| -K: Bettbezug, Kissenbezug————————Be·zu̲g2 der; 1 nur Sg; das Beziehen2 (1) einer Ware: der regelmäßige Bezug einer Zeitung|| K-: Bezugsbedingungen, Bezugspreis, Bezugsquelle2 nur Sg; das Beziehen2 (2) von Geld <zum Bezug einer Rente, von Arbeitslosengeld, Kindergeld berechtigt sein>|| K-: bezugsberechtigt3 nur Pl, (A) auch Sg; das Gehalt, das Einkommen, die Rente o.Ä.: Seine monatlichen Bezüge belaufen sich auf fast 6000 DM————————Be·zu̲g3 nur in 1 Bezug auf jemanden / etwas nehmen geschr; sich auf jemanden / etwas ↑beziehen3 (4): Er nahm in seiner Rede Bezug auf unsere neuen Vorschläge2 in Bezug auf jemanden / etwas hinsichtlich einer Person / Sache ≈ was jemanden / etwas betrifft: In Bezug auf seinen Beruf ist er sehr gewissenhaft3 mit / unter Bezug auf etwas (Akk) Admin geschr; verwendet in Briefen, um sich auf etwas zu beziehen, das bereits bekannt ist: Unter Bezug auf Ihr Angebot vom 3. Mai bestelle ich 30 Flaschen Wein4 zu jemandem / etwas keinen Bezug (mehr) haben gespr; jemanden / etwas nicht (mehr) verstehen oder sich nicht (mehr) für ihn / dafür interessieren
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.